Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)

Die Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation ist eine ambulante oder stationäre Leistung. Mittels einer AHB sollen verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangt werden und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden. Die AHB schließt sich unmittelbar spätestens 2 Wochen nach der Entlassung an eine stationäre Krankenhausleistung an. Die Dauer der Anschlussheilbehandlung beträgt in der Regel drei Wochen und kann verkürzt oder verlängert werden.

Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)

Ob eine AHB erforderlich ist, stellt das Krankenhaus fest. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft dabei, den Antrag zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege in die Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation:

  1. Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) abgewartet werden muss.
  2. Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.

Was macht man bei einer AHB?

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Gemeinsam werden zwischen Klinik und Patient die Therapieziele entwickelt. Sie erlernen Bewältigungsstrategien, um Ihre beruflichen Problemlagen im Alltag zu begegnen.

 

Das Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren ist eine medizinische Reha mit den Zielen:

  • Ihre Gesundheit zu erhalten
  • Ihre Genesung zu fördern
  • Ihre körperlichen und psychischen Fähigkeiten wiederzuerlangen

Ein Heilverfahren ist auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt möglich.

 

Heilverfahren beantragen

Ein Heilverfahren beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger, z. B. der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Den Antrag stellen Sie in folgenden Schritten:

 

  • Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Der Arzt schätzt ein, ob ein Heilverfahren Ihre Gesundheit verbessert oder Ihren aktuellen Gesundheitszustand erhält.
  • Mit Ihrem Arzt füllen Sie den Reha-Antrag der Krankenkasse oder der Rentenversicherung aus. Wenn Sie berufstätig oder im arbeitsfähigen Alter sind, stellen Sie den Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. In allen anderen Fällen hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter.
  • Sie dürfen bei einem Heilverfahren eine Wunschklinik angeben. Dies regelt das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht nach § 8, Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Stellen Sie zu Ihrem Reha-Antrag noch den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik. Senden Sie beide Anträge an den jeweiligen Kostenträger.

 

Kostenträger für Heilverfahren

Je nach Beruf und Lebensphase sind unterschiedliche Kostenträger zuständig:

  • Angestellte und Arbeiter: die Deutsche Rentenversicherung
  • Beamte: die Beihilfestelle und private Krankenversicherung
  • Selbständige: der Patient (Erstattung nach Tarif durch die Versicherung)
  • Rentner und Hausfrauen: die Krankenkasse

 

Kur und Reha

Die Unterschiede

Gesundheit erhalten oder nach Krankheit wieder genesen:

Gesund bleiben, oder den ursprünglichen Gesundheitszustand nach einem Unfall, nach Krankheit oder einer Operation wiederherstellen. Das gemeinsame Ziel von Kur und Rehabilitation ist, bei Menschen mit Gesundheitsproblemen Selbständigkeit zu erhalten, oder bestehende Einschränkungen von Körperfunktionen zu verbessern. Sowohl auf Kur, als auch auf Reha werden medizinische Behandlungen durchgeführt und die Patienten in Gesundheitskompetenz geschult. Soweit zu den Gemeinsamkeiten.

Je nach Bedarf muss unterschieden werden ob eine Rehabilitation oder ein Kuraufenthalt geeignet für einen Patienten ist. Genauer betrachtet gibt es große Unterschiede.

Kur zur Vorsorge

Dabei geht es um Vorsorge und darum, Gesundheit zu erhalten. „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“ heißt das im Amtsdeutsch. Meistens sind Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats (z. B. Rheuma) und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) der Grund für einen Kuraufenthalt.

Rehabilitation zur Wiederherstellung der Gesundheit

Nicht zur Vorsorge, sondern zur Wiederherstellung der Gesundheit dient die Rehabilitation, kurz Reha. Die Maßnahme hat das Ziel, nach körperlicher Beeinträchtigung den Gesundheitszustand zu verbessern. So eine Beeinträchtigung kann eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine Operation sein. Ein Beispiel für Rehabilitation wäre die Genesung nach einem Schlaganfall oder Atemtraining bei einer Lungenerkrankung.