Bei dem persönlichen Budget handelt es sich um eine finanzielle Leistung auf die behinderten Menschen einen Rechtsanspruch haben. Es ist altersunabhängig. Damit kann der Betroffene selbst die Assistenzleistung bezahlen, die benötigt wird. Der Vorteil besteht darin, dass man sich die Assistentinnen und Assistenten selbst aussuchen kann.

Wenn man sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann man dies zum Beispiel für die Begleitung zum Arzt, oder bei der Unterstützung bei der Arbeit oder in der Ausbildung für den Fahrdienst oder bei der Begleitung in das Kino oder zu einem Theaterbesuch. Die Höhe des bewilligten Persönlichen Budgets ist recht unterschiedlich. Am häufigsten liegt es zwischen 200 € bis 800 € im Monat. Wichtig zu wissen ist auch, das das Persönliche Budget nicht als Einkommen gilt und somit nicht auf die Grundsicherung oder das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Wie kann man es beantragen?

Den Antrag auf das Persönliche Budget kann jeder behinderte Mensch stellen. Oder auch bei denen eine Behinderung droht. Der Antrag kann bei den einzelnen Kostenträgern gestellt werden. Welcher Kostenträger zuständig ist kommt auf den Einzelfall an.